17/01/2023

Tipps

Auch 2023 Steuervorteile für Erstwohnungskäufer*Innen

Wenn Sie unter 36 Jahre alt sind, können Sie auch dieses Jahr noch die Steuervorteile für den Kauf einer Erstwohnung nutzen. Die staatliche Verordnung mit Fördermaßnahmen für Unternehmen, Arbeit, Gesundheit und Jugend vom Mai 2021 wurde bis zum Jahresende 2023 verlängert.

 

Der Kauf der ersten Eigentumswohnung ist ein großer Schritt. Wenn Sie einmal die richtige Wohnung gefunden haben, geht es um die Finanzierung. Der Staat möchte mit Begünstigungen besondere Anreize setzen.

 

Was sind die Voraussetzungen?

Die Käufer*Innen der Erstwohnung dürfen im Jahr des Vertragsabschlusses das 36. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Außerdem müssen sie einen Indikator für die Einkommens- und Vermögenslage (ISEE) von nicht mehr als 40.000 Euro aufweisen. Es macht einen Unterschied, ob der Erwerb der Wohnung mit Registersteuer oder mit Mehrwertsteuer erfolgt. Von der Begünstigung ausgenommen ist der Erwerb einer Wohnung mit Luxuscharakter.

 

Kauf der Erstwohnung mit Mehrwertsteuer

Erfolgt der Erwerb der Erstwohnung mit Mehrwertsteuer (4 %), so steht den Käufer*Innen eine Steuergutschrift in Höhe der bezahlten Mehrwertsteuer zu. Diese Steuergutschrift kann mit nachfolgenden Register-, Hypothekar- und Katastersteuern verrechnet oder von der Einkommensteuer IRPEF abgezogen werden. Die Steuergutschrift kann auch über den Vordruck F24 kompensiert werden. Eine Erstattung durch das Steueramt ist nicht möglich.

 

Kauf der Erstwohnung mit Registersteuer

Die entgeltliche Übertragung des Eigentums bzw. der Kauf von Erstwohnungen sind unter den genannten Bedingungen von der Registersteuer (2 %) und von den Hypothekar- und Katastersteuern (jeweils 50 Euro) befreit. Ebenso befreit sind Übertragungen des nackten Eigentums und die Begründung von Realrechten auf diese Wohnungen, wie Fruchtgenuss, Gebrauchs- und Wohnungsrecht.

 

Auch die Finanzierung ist begünstigt

Günstiger ist auch die Finanzierung einer Erstwohnung für Unter-36-Jährige. So entfällt auf die mittel- bis langfristigen Finanzierungen dieser Erwerbe auch die Ersatzsteuer von derzeit 0,25 % auf den finanzierten Betrag.

 

Wie finde ich die richtige Wohnung?

Sie haben schon konkrete Vorstellungen, wie Ihre erste Eigentumswohnung aussehen soll? Pohl Immobilien berät Sie gern. Hier finden Sie alle aktuellen Infos und Grundrisse zu unseren Projekten.